EU-AUSSENGRENZE

Lampedusa: Die Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen an Europas Außengrenzen

Das Nachrichtenmagazin VON UNTEN sprach mit Rechtswissenschaftlerin Lisa Maria Heschl über die Grenzpolitik der EU, den Umgang mit Menschen die versuchen, nach Europa zu gelangen, und die Grenzsicherungsagentur Frontex. Lisa Maria Heschl schreibt gerade an ihrer Dissertation mit dem Titel „Die Auswirkungen der Auslagerung Europäischer Grenzkontrollen auf die Rechte von Flüchtlingen“ an der Uni Graz.

Der Nachrichtenbeitrag erschien der Tortuga-Redaktion informativ und passend zum Thema der ersten Ausgabe Grenze. Hier der Beitrag zum Nachhören:


 

Ein Kommentar zu diesem Thema aus der Tortuga-Redaktion:

Im EU-Parlament wurde Anfang Oktober 2013 Eurosur (European external border surveillance System)1 beschlossen: ein neues System zur vernetzten Überwachung der EU-Außengrenzen. Im Zusammenhang mit den Tragödien, bei denen hunderte Menschen bei dem Versuch, mit dem Boot nach Europa zu gelangen, vor der Küste Lampedusas im Meer starben, wird Eurosur von der EU als technologisches Aushängeschild für lebensrettende Maßnahmen verkauft. Neben den vordergründig humanitären Absichten werden auch andere Ziele und Intentionen der EU mit Eurosur weiter verfolgt und verfestigt: die Diskriminierung und Kriminalisierung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft; das kontrollierte Management der Seeaußengrenzen; das Wegschieben der Verantwortung an Mitgliedsstaaten an den EU-Außengrenzen bzw. an Drittstaaten – um sich der eigentlichen Problematik: der restriktiven EU-Flüchtlings- und Migrationspolitik nicht stellen zu müssen.

„Weil wir nicht die Politik machen, sondern nur ausführen.“ „Wir können da nichts machen“ – so der deutsche Chefaufseher von Frontex noch Anfang Oktober in einem Interview.2 Mitte Oktober wurde erstmals die Durchführung von Push Backs durch die europäische Grenzsicherungsagentur Frontex von interner Seite eingeräumt.3 Bei Push Backs handelt es sich um rechtswidriges Abdrängen/Abschieben von illegalisierten Menschen in Drittstaaten, ohne davor die konkrete Situation der einzelnen Personen zu prüfen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beurteilte dieses Verfahren 2012 für menschenrechtswidrig; im selben Jahr erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine EU-Vorschrift zur Regelung jener „Rückführungsaktionen“ für nichtig.4

Die Rolle der europäischen Grenzschutzagentur Frontex5 (die ebenfalls am Datenaustausch des Eurosur-Netzwerks teilhaben wird) muss nach den aktuellen Entwicklungen neu aufgearbeitet und auf Verantwortlichkeiten und rechtliche Belangbarkeit hin geprüft werden. Liegt die Verantwortung für menschenrechtswidrige Vorfälle tatsächlich allein bei den Mitgliedsstaaten? Debatten um die Verantwortung der Politik und tatsächliche politische Entscheidungen werden immer wieder aufgeschoben: erst im Juni 2014 soll im europäischen Parlament über Änderungen in der europäischen Flüchtlings- und Migrationspolitik gesprochen werden. Das Eurosur-System soll jedoch bereits ab Dezember 2013 einsatzbereit sein – auch hier werden die verschobenen Prioritäten ersichtlich: Das Kaschieren der Symptome der eigenen fehlgeleiteten Politik hat Vorrang. (Adina F. Camhy)

1 EU-Gesetzgebung: EUROSUR
2 Zeit-Online: Lampedusa-Unglück – „Wir können da nichts machen“
3 http://www.wdr.de/tv/monitor/presse/2013/meldung_131016.php5
4 Urteil des EuGH 2012 – „Schengener Grenzkodex – Beschluss 2010/252 Antrag auf Nichtigerklärung“
5 Zeit-Online: EU-Grenzpolizei – „Frontex, die umstrittene Grenzgängerin“

Titelbild: ls0la

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